| Förderung / Fördergebiet in Sachsen |
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Fördergebietskulisse in Sachsen: ![]() Die Karte des Fördergebietes in größerer Auflösung finden Sie hier. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im rot eingegrenzten Fördergebiet haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern etc.) fördern zu lassen. Der Fördersatz liegt bei 60 % der förderfähigen Ausgaben. Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministerium sind die Richtlinie und die Antragsformulare ("Unterlagen für Wolfsmaßnahmen") erhältlich. Zur Antragsstellung sind die Formulare auszufüllen, zu unterzeichnen und bei der zuständigen Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen: - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abt. 3 - Vollzug Agrarrecht, Förderung, Außenstelle Kamenz, Postfach 1170, 01917 Kamenz - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abt. 3 - Vollzug Agrarrecht, Förderung, Außenstelle Zwickau, Werdauer Straße 70, 08060 Zwickau - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abt. 3 - Vollzug Agrarrecht, Förderung, Außenstelle Mockrehna, Schildauer Straße 18, 04862 Mockrehna Als Anlage sind Angebote von 3 Firmen zu den von Ihnen geplanten Materialien und Leistungen beizufügen. Das preiswerteste Angebot sollte die Grundlage für die im Antrag abgefragte Kostenkalkulation sein.
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