Schadensausgleich in Brandenburg PDF Drucken E-Mail
In allen Schadensfällen, bei denen Wölfe als Verursacher festgestellt wurden oder nicht ausgeschlossen werden können, erhalten die geschädigten Brandenburger Nutztierhalter, deren Eigentum die Nutztiere sind, eine angemessene finanzielle Unterstützung aus dem Naturschutzhaushalt. Ein Rechtsanspruch auf staatliche Hilfen besteht in Brandenburg nicht, falls wildlebende Tierarten Schäden verursachen. Wird dennoch Geld gezahlt, ist dies eine freiwillige Leistung des Landes.

Schäden sind dem Landesumweltamt Brandenburg umgehend zu melden. Das Landesumweltamt veranlasst die Schadensaufnahme vor Ort durch speziell geschulte Fachleute. Die Berechnung der Höhe des Schadens erfolgt durch das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Der Halter bestätigt sowohl die Schadensaufnahme als auch die –bewertung und stellt unmittelbar auf dem Bewertungsformular auch den Antrag auf Schadensregulierung. Das Landesumweltamt zahlt bei gewerblichen Haltern in der Regel den betriebswirtschaftlichen Schaden, bei Hobbyhaltern wird der Wert der verlorenen Tiere ersetzt. Sofern nicht grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird – zum Beispiel lückige Zäunung trotz vorheriger ausdrücklicher Warnung vor möglichen Wolfsübergriffen – werden die Schäden jeweils in voller Höher ersetzt.
Maximal können in drei Steuerjahren 7500 EUR pro Betrieb gezahlt werden. Die Begrenzung ergibt sich aus der sogen. De-minimis-Regelung der Europäischen Kommission für landwirtschaftliche Betriebe (EU-VO 1535/2007).