Nutztierschaden melden PDF Drucken E-Mail
Sachsen:
Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher vermutet wird, melden Sie bitte zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Landratsamt oder an eine der folgenden Stellen:
Wildbiologisches Büro LUPUS, André Klingenberger.

Brandenburg:
Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher vermutet wird, melden Sie bitte zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) an das Landesumweltamt Brandenburg.