Nutztierschaden melden PDF Drucken E-Mail
Sachsen:
Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher vermutet wird, melden Sie bitte zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Landratsamt oder an eine der folgenden landkreisübergeordneten Stellen: Wildbiologisches Büro LUPUS (zentrale Stelle der Wolfsforschung des Freistaates Sachsen), André Klingenberger (Wolfsbeauftragter des Freistaates Sachsen). 

Auch an Wochenenden oder Feiertagen gibt es einen Bereitschaftsdienst. Der Kontakt kann über die Notrufnummern (Tel.: 112) der Rettungs- o. Polizeileitstellen oder den Wolfsbeauftragten des Freistaates Sachsen, Herrn Klingenberger (Tel.: 0172 3757 602), hergestellt werden. Der Nutztierrissgutachter vereinbart mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.



Brandenburg:
Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher vermutet wird, melden Sie bitte zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) an das Landesumweltamt Brandenburg.

Andere Budesländer:
Bei Schäden an Nutztieren in anderen Bundesländern finden sie hier die jeweiligen Kontaktdaten.