| Nutztierschaden melden |
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Sachsen: Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher vermutet wird, melden Sie bitte zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Landratsamt oder an eine der folgenden Stellen: Wildbiologisches Büro LUPUS, André Klingenberger. Brandenburg: Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher vermutet wird, melden Sie bitte zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) an das Landesumweltamt Brandenburg. |



