| Förderung in Brandenburg |
|
|
|
|
Das Land Brandenburg unterstützt Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zusätzlich wegen der Gefahr von Wolfsübergriffen erforderlich sind, im Rahmen des Förderprogramms „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) und LEADER vom 13. November 2007. Auch Betreiber von Wildgehegen können bei präventiven Maßnahmen gefördert werden, wenn ihre Tierhaltung nicht als Hobby, sondern steuerpflichtig im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Hobbyhalter können aus EU-rechtlichen Gründen nicht gefördert werden.
Da ganz Brandenburg „Wolfserwartungsland“ ist, wurde die Fördermöglichkeit landesweit eröffnet. Gefördert werden v.a. Zäune und sonstiges Zubehör bis zu 75% der Anschaffungskosten. Welche Maßnahmen, die über die bislang ortsüblichen Maßnahmen hinausgehen müssen, jeweils sinnvoll sein können, beurteilt eine gemeinsame Kommission mit dem Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, ggf. auch dem Verband der Wildtierhalter. Derzeit wird zum Beispiel bei Koppelhaltung von Schafen ein Euro-Netz von 90 cm Höhe für den Schutz vor Wölfen gefordert. Die Empfehlung der Fachkommission ist entscheidend für die Förderfähigkeit des Vorhabens. Zusätzlich soll zukünftig auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden unterstützt werden. Auf Grundlage einer Empfehlung von Fachleuten beim Schafzuchtverband (vorgesehen ist ein Herdenschutzzentrum) schließt das Land Verträge mit geeigneten Tierhaltern ab, in denen das Land sich mit 80% am Erwerb als auch an den Haltungskosten der ersten beiden Jahre beteiligt. Der Erwerber verpflichtet sich, die Hunde zweckentsprechend einzusetzen und gemäß den übergebenen Empfehlungen zu halten. Die Zuwendung des Landes unterliegt den Vorschriften der de-minimis-Regel der EU-VO 1535/2007. Auf der Seite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz sind die ILE-Förderrichtlinie und die Antragsformulare erhältlich. Bei der Antragstellung unterstützen Sie die Mitarbeiter des Landesumweltamtes. |



