Förderung / Fördergebiet in Sachsen PDF Drucken E-Mail

Fördergebietskulisse in Sachsen:

frderkulisse2008_klSchaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im rot eingegrenzten Fördergebiet haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern etc.) fördern zu lassen. Der Fördersatz liegt bei 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministerium sind die Richtlinie und die Antragsformulare erhältlich. 
Zur Antragsstellung sind das Basisformular und das Maßnahmeblatt A 4 für Investive Artenschutzmaßnahmen auszufüllen, zu unterzeichnen und in zweifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abt. 3 - Vollzug Agrarrecht, Förderung, Außenstelle Kamenz, Postfach 1170, 01917 Kamenz

Als Anlage sind Angebote von 3 Firmen zu den von Ihnen geplanten Materialien und Leistungen beizufügen. Das preiswerteste Angebot sollte die Grundlage für die im Antrag abgefragte Kostenkalkulation sein.
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Herr A. Klingenberger zur Verfügung.